Home » Lifestyle » Daheim » Sound Blaster R3: Tragbares Studio für unterwegs
18. Juni 2014Creative Technology Ltd. bietet angehenden Stars und Hobbymusikern die Chance, ohne große Kosten und Mühen ihre ersten Stücke aufzunehmen. Das Sound Blaster R3 ist ein Komplettpaket, bestehend aus einer externen Soundkarte, einem Ansteckmikrofon für Gitarren und einem Gesangsmikrofon. Anschließen, aufnehmen, groß klingen!
Hobbymusiker kennen dieses Problem: Die Fähigkeiten am Instrument oder am Stimmband werden immer besser, die ersten eigenen Stücke sind geschrieben – aber es bietet sich keine Möglichkeit, diese mit anderen Leuten zu teilen. Professionelle Aufnahme-Ausrüstung ist teuer und kompliziert – nicht gerade ein sanfter Einstieg in die Welt der Hobby-Aufzeichnungen. Mit dem neuen Sound Blaster R3 dagegen gehen Aufnahmen spielend leicht von der Hand – einfach anschließen, schon kann es losgehen. Das Sound Blaster R3 kommt gleich mit zwei Mikrofonen. Ein Ansteck-Mikrofon für Gitarren und ein Gesangsmikrofon für Sprachaufnahmen in exzellenter Qualität. Beide Mikros können gleichzeitig aufnehmen – das erspart lästiges Umstöpseln.
Die externe Soundkarte gibt das Signal an den Rechner weiter. So sind hochauflösende, naturgetreue Sprach- und Stimmaufnahmen leicht gemacht. Unterstützend hilft die kostenlos herunterladbare Software Sound Blaster Control Panel, mit der sich die Klangeigenschaften anpassen lassen. Das Programm ist zudem auf Aufnahmen mit externen Programmen wie Audacity oder GarageBand abgestimmt. Einfacher lassen sich erste Lieder in guter Qualität kaum produzieren.
Auch XLR-Mikrofone von Drittanbietern unterstützt das Sound Blaster R3 dank mitgeliefertem Adapter. Die einfache Anschlussmöglichkeit via USB macht das R3 zudem zum praktischen Weggefährten. Wie wäre es mit einer Aufnahme im Park? Das R3, ein Laptop und die zugehörigen Mikrofone reichen dafür bereits aus.
Das Sound Blaster R3 ist ab sofort im Handel erhältlich, die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 99,99 Euro.
Quelle: Creative-Pressemeldung vom 11. Juni 2014