Home » Lifestyle » Leise Staubsauger bald noch leiser: Neue EU-Verordnung in Kraft
28. September 2017Lärmende Staubsauger, die beim Einschalten klingen wie ein Düsenjet im Landeanflug? Das war einmal. In den letzten Jahren sind Staubsauger immer leiser geworden. Dies liegt nicht nur an den ehrenwerten Bemühungen der Staubsauger-Hersteller, sondern vor allem auch an den neuen EU-Verordnungen: Bereits 2014 wurde eine Verordnung erlassen, wonach jeder neue in der EU verkaufte Staubsauger eine Leistung von maximal 1.600 Watt haben durfte. Nun legt die EU noch einmal nach: Ab September 2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von maximal 900 Watt verkauft werden.
Da eine gezügelte Leistung nicht gleichzeitig auch geringeren Lärm bedeutet, führt die EU außerdem eine Lärmgrenze ein. Staubsauger dürfen nur noch maximal 80 Dezibel laut sein. Wem insbesondere ein leiser Staubsauger wichtig ist, kann sich dazu auf leiserstaubsauger.de informieren. Dort finden sich zahlreiche Tests und Testberichte rund ums Thema leise Staubsauger.
Dazu kommen eine ganze Reihe weiterer Regelungen. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen EU-Verordnung für leise Staubsauger:
- Maximal 900 Watt Nennleistungsaufnahme
- Maximal 43 Kilowattstunden (KWh) Energieverbrauch pro Jahr
- Maximal 80 Dezibel Lautstärke
- Maximal 1% Staubemissionen
- Der Motor muss mindestens 500 Arbeitsstunden durchhalten
- Der Schlauch muss mindestens 40.000 Schwenkungen unter Belastung durchhalten
- Minimal 98% Saugleistung auf Hartböden
- Minimal 75% Saugleistung auf Teppichen
Hintergrund: Der EU geht es vor allem darum, dass die Hersteller leistungsfähigere und effizientere Staubsauger entwickeln, von denen letztendlich der Verbraucher profitiert. Berechnungen zufolge kann die neue Staubsauger-Verordnung bis 2020 zur Einsparung von jährlich 19 Milliarden Kilowattstunden Strom führen. Dies entspricht dem Jahresverbrauch von fünf Millionen deutschen Familien (mit drei Personen).
Sind alle Staubsauger von der neuen EU-Verordnung betroffen?
Die neuen Regelungen gelten nur für normale Bodenstaubsauger. Wer in den letzten Jahren einen neuen Staubsauger gekauft hat, erfüllt die neuen Vorschriften vermutlich jetzt schon. Leise Staubsauger mit einer Leistung von 650 oder 700 Watt und einer Lautstärke von unter 80 Dezibel sind bereits seit zwei-drei Jahren auf dem Markt. ältere Staubsauger mit 1250 oder gar 2000 Watt Leistung müssen selbstverständlich nicht entsorgt werden. Sie können weiter verwendet werden bis der Staubsauger defekt ist und gegen einen neuen Staubsauger ausgetauscht werden.
Für viele spezielle Staubsauger gilt die neue Verordnung gar nicht. Dies umfasst folgende Staubsauger:
- Saugroboter
- Akku-Staubsauger
- Nasssauger
- Industrielle Staubsauger
Sinkt mit der Wattleistung die Saugleistung?
Viele Verbraucher stellen sich die bange Frage ob ein neuer Staubsauger mit weniger Leistung mehr Arbeit machen wird. Schließlich galt lange Zeit die Regel: Mehr Watt = Mehr Leistung. Dies ist jedoch heute nicht mehr der Fall. Einerseits haben die großen Staubsaugerhersteller die Effizienz der Motoren drastisch gesteigert und zugleich ihre Lärmemissionen reduziert.
Ein heutiger 650-Watt-Motor ist genauso effizient wie es vor einigen Jahren noch die üblichen 2400-Watt-Motoren waren und dabei wesentlich leiser. Dazu haben die Ingenieure an der Technik gefeilt: Eine veränderte Luftführung innerhalb des Staubsaugers und eine andere Form der Staubsaugerdüse erlauben ein leises und dennoch kräftiges Saugen.
Was das Energielabel aussagt
Kaum etwas liebt die EU sosehr wie Labels und Kategorisierungen. Für Haushaltsgeräte gibt es seit Jahren die sogenannten Energielabels, die Verbrauchern die Suche nach besonders effizienten und stromsparenden Staubsaugern erleichtern soll. Für Staubsauger gelten ab 2017 neue Energieeffizienzklassen, die den Stromverbrauch pro Jahr angeben:
- D: über 40 hWh
- C: 34 – 40 kWh
- B: 28 – 34 kWh
- A: 22 – 28 kWh
- A+: 16 – 22 kWh
- A++: 10 – 16 kWh
- A+++: Unter 10 kWh
Aber Vorsicht:
Viele Händler verkaufen zunächst noch ihre alten Staubsauger mit den alten Energieeffizienzklassen. Um sicher zu gehen, dass es sich um das neue Label handelt und um einen besonders sparsamen Staubsauger, sollte ein neuer Staubsauger mindestens in der Klasse A+ gewählt werden. Dies schont auf Dauer auch die Kasse.
Gut zu wissen:
Die Energieeffizienzklasse ist nicht das einzige Auswahlkriterium für leise Staubsauger. Gerade Allergiker müssen außerdem auf die Staubemissionsklasse achten. Diese wurde für die neue EU-Verordnung 2017 ebenfalls neu organisiert:
- G: über 1,00% des eingesaugten Staubes gelangt durch die Abluft wieder in den Raum
- F: 0,60 – 1,00%
- E: 0,35 – 0,60%
- D: 0,20 – 0,35%
- C: 0,08 – 0,20%
- B: 0,02 – 0,08%
- A: Weniger als 0,02%
Je besser die Klasse ist, umso weniger Staub gibt der Staubsauger wieder an die Umgebung ab. In der neuen Staubemissionsklasse A sind dies weniger als 0,02%.
Reinigungsklassen für Staubsauger
Damit ist es noch nicht genug. Genaue Vorstellungen hat die EU auch von der Reinigungskraft der Staubsauger. Dabei wird zwischen Hartböden und Teppichböden unterschieden. Auf Teppichböden muss ein Staubsauger der Reinigungsklasse A mindestens 91% des Staubes aufsaugen können. Zum Vergleich: Beim Staubsauger der Reinigungsklasse G reichen 67%.
Leise Staubsauger flüstern nur noch
Die Zeiten, in denen es beim Staubsaugen unmöglich war, im gleichen Zimmer eine Unterhaltung zu führen sind vorbei. Moderne leise Staubsauger werden höchstens noch als Brummen im Hintergrund wahrgenommen. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede, so dass die neue EU-Verordnung nun eine Lärmgrenze von 80 Dezibel eingeführt hat. Lärm ab 80 Dezibel gilt nämlich als potenziell gehörschädigend. Die Lautstärke entspricht in etwa einem vorbeifahrenden Auto oder einem lauten Gespräch.
Eine Lautstärke von 65-70 Dezibel gilt für Staubsauger als noch akzeptabel. Dies entspricht in etwa einem normal-laut eingestellten Fernseher. Besonders leise Staubsauger machen mit 55-60 Dezibel sogar noch weniger Lärm. Freunde können ungestört ihr Gespräch fortsetzen oder weiter in Ruhe fernsehen, während jemand anders im gleichen Zimmer saugt.
Die letzte bange Frage:
Werden Staubsauger durch die neue EU-Verordnung teurer?
Die Antwort ist ein klares Nein. Schon jetzt sind zahlreiche effiziente leise Staubsauger von renommierten Herstellern wie Philips, Siemens und Dyson zu günstigen Preisen erhältlich. Es lohnt sich, einen Blick in Vergleichsportale zu werfen und bei der Stiftung Warentest nachzusehen. Diese testet Bodenstaubsauger in regelmäßigen Abständen.