Home » Home Entertainm. » Verstärker, Drucker, Smartphones: Defekte Technik korrekt entsorgen
3. Dezember 2018WERBUNG | 27 Milliarden Euro! Soviel Geld geben die Deutschen jedes Jahr für Unterhaltungselektronik aus. Smartphones, Tablets, Notebooks und Fernseher lassen sich die Bundesbürger einiges kosten. Wo neue Geräte Einzug in das heimische Wohnzimmer halten, muss alte Ware häufig weichen.
Die Menge in Deutschland weggeworfener Elektrogräte steigt von Jahr zu Jahr – und das nahezu parallel zu den steigenden Ausgaben für ähnliche Produkte. Knapp eine Millionen Tonnen fallen jährlich hierzulande diesbezüglich an. Oftmals werden alte Fernseher, ausrangierte PCs und Laptops aber falsch entsorgt. Dabei ist eine korrekte Entsorgung von Elektroschrott ganz einfach.
Duales System der Entsorgung
Defekte oder ausrangierte Unterhaltungselektronik gehört unter keinen Umständen in den Haus- oder Restmüll. Wer seinen alten TV im Hausmüll entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland liegt die Höhe des Bußgeldes bei mindestens 100 bis mehrere tausend Euro. Verbraucher in Deutschland sind verpflichtet, Altgeräte in den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Jede Gemeinde zwischen Flensburg und Garmisch unterhält einen Wertstoffhof. Dieser ist für die Annahme ausgedienter Elektrogeräten zuständig. In manchen Kommunen ist sogar eine Abholung in den eigenen vier Wänden möglich, dafür kann dann jedoch eine Gebühr fällig werden. Bei der Entsorgung gilt zudem das duale System, denn nicht nur die Kommunen sind für die fachgerechte Verwertung zuständig.
Pflicht zur kostenlosen Rücknahme
Im Mai 2015 ist in Deutschland das neue Elektrogesetz in Kraft getreten, das die Richtlinien der Europäischen Union umsetzt. Mit dem Gesetz wurde die Rücknahmepflicht von Herstellern und Händlern neu geregelt. Sie sind seit Juli 2016 dazu verpflichtet, Altgeräte kostenlos entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Wird ein neuer Flatscreen gekauft, muss der Händler das Altgerät ohne Gebühr entgegennehmen. Die Pflicht greift für alle größeren Händler in Deutschland, die über ein Geschäft mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn das Gerät zuvor bei der Konkurrenz erworben wurde. Kleinere Unternehmen sind dagegen von dieser Regelung ausgenommen. Die Rücknahme alter Technik ist hier freiwillig, wird bei einem guten Kundenservice aber oftmals angeboten.
Pflichten für den Onlinehandel
Bei der Rücknahme wird zwischen Groß- und Kleingeräten unterschieden. Elektronikbausteine, die als Großgeräte klassifiziert sind, muss der Händler nur dann kostenfrei zurücknehmen, wenn im Gegenzug ein anderes Produkt gekauft wird. Als Großgerät wird jedes Produkt bezeichnet, dessen Kantenlänge mehr als 25 Zentimeter beträgt. In diese Kategorie fallen auch Elektronikprodukte, die einem vielleicht nicht sofort in den Sinn kommen. Tintenpatronen etwa, deren Druckköpfe mit einer Elektronik bestückt sein können. Bei der Entsorgung dieser Bauteile ist zudem darauf Acht zu geben, dass die Resttinte nicht ausläuft. Druckertinte entfernen ist nicht immer leicht. Spätestens wenn die Tinte auf der Kleidung landet, ist der Ärger groß.