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WERBUNG | Wer sich hochwertige Unterhaltungselektronik zulegt, der weiß seine Geräte zu schätzen – nicht zuletzt auch wegen des hohen Preises. Oft machen sich Produktmängel jedoch erst nach Ablauf der Garantiefrist bemerkbar. Die teuren Reparaturkosten müssen in diesen Fällen dann selbst getragen werden. Nicht nur für Gewerbetreibende lohnt sich hier ein Blick in die Versicherungswelt. Auch Garantieverlängerungen sind häufig sinnvoll und nehmen nicht nur die Angst vor einem Schaden, sondern auch die finanzielle Last im Bedarfsfall.

Wer sollte seine Unterhaltungselektronik absichern?

Zur Unterhaltungselektronik zählen TV, Beamer, Monitor, Lautsprecher, Subwoofer, Verstärker, Computer und Sound-Equipment. Wessen Existenzgrundlage die Basis dieser Geräte ist, solle sie auch entsprechend absichern. Besonders Unternehmen, die in der IT-Branche tätig sind, sollten eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schadensersatzforderungen von Dritten, welche durch Fehler, Versäumnisse oder Folgen von Cyber-Kriminalität des IT-Unternehmens entstanden sind. Neben echten Vermögensschäden deckt die IT-Haftpflichtversicherung auch Sach- und Personenschäden sowie Vermögensfolgeschäden. Für IT-Unternehmen, Freiberufler oder auch selbständige ITler lohnt sich somit eine IT-Haftpflichtversicherung. Für Privatpersonen, deren Existenz nicht durch einen Schaden gefährdet ist, empfiehlt sich eine Garantieverlängerung oder eine Geräteschutzversicherung in bestimmten Fällen.

Um ein existenzielles Risiko zu vermeiden, kann der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ratsam sein (Bild: pixabay.com/blickpixel).

Wann lohnt sich eine Garantieverlängerung?

Dass sich Produktmängel erst nach der Garantiefrist bemerkbar machen, ist ein weit verbreitetes Phänomen. Wer ein neues Produkt, beispielsweise einen Kopfhörer, käuflich erwirbt, der kann sich nach §438 Bürgergesetzbuch (BGB) auf eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren verlassen. Machen sich innerhalb dieser Frist Mängel bemerkbar, so kann die Ware unter bestimmten Voraussetzungen beim Verkäufer reklamiert werden. Doch die Verkäufer sind nicht immer kulant – nach sechs Monaten kann der Händler einen Nachweis einfordern. Der soll belegen, dass der Kunde den Produktmangel nicht selbst zu verantworten hat. Kann dieser Nachweis erbracht werden, so hat der Käufer das Recht auf eine Reparatur oder einen Austausch. Als Garantieurkunde gilt hier der der Kaufbeleg – andernfalls ist der Verkäufer nicht in der Gewährleistungspflicht.

Häufig wird beim Kauf von Unterhaltungselektronik …

… vom Händler eine Garantieverlängerung über die Zwei-Jahres-Frist hinaus angeboten. Das findet man beispielsweise oft beim Kauf von Smartphone und Computer. Im Schadensfall sind die Reparaturkosten von Produktmängeln dann über die Garantieverlängerung abgesichert, sofern sich die Reparatur noch im vereinbarten Zeitraum befindet. Übersteigen diese Kosten den Wert des Geräts, bekommt der Käufer ein Ersatzgerät oder Geld in Höhe des Gerätewertes ausbezahlt. Für wie lange die Garantieverlängerung gilt und wie hoch der entweder monatliche, jährliche oder Einmalbetrag ist, hängt vom jeweiligen Händler ab. Eine Garantieverlängerung ist aufgrund des Wertverlusts nur dann sinnvoll, wenn der Käufer das Gerät über einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus nutzen möchte.

Was ist eine Geräteschutzversicherung?

Die Geräteschutzversicherung oder auch erweiterte Garantieverlängerung genannt, sichert Schäden durch Flüssigkeiten, Sand, Brand, Blitzschlag, Bruch, Sturz und auch Fall. Häufig ist Diebstahl ebenfalls mit abgesichert oder kann zusätzlich vereinbart werden. Wie die Garantieverlängerung, kann auch diese Versicherung – je nach Händler und Produkt – eine individuelle Laufzeit haben. Der Vertrag wird hierbei allerdings nicht mit dem Verkäufer, sondern mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Eine Geräteschutzversicherung lohnt sich in jedem Fall, wenn hierdurch ein existenzielles Risiko abgesichert wird.

Viele Versicherungsunternehmen bieten bei einem Totalschaden oder nach einem Diebstahl lediglich den Ersatz eines gleichwertigen Gerätes an. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Bedarfsfall ein gebrauchtes Ersatzgerät erhält. Wer hier ein Neugerät haben möchte, sollte vor Vertragsabschluss auf die geltenden Bedingungen achten. Außerdem sollte überprüft werden, ob es einen Selbstbehalt gibt und in welcher Höhe dieser ausfällt. In diesen Fällen lohnt sich eine Geräteschutzversicherung häufig nämlich nicht. Bei Schäden durch Verschleißteile, wie beispielsweise Akkus, leisten Versicherungen ebenfalls häufig nicht.

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